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Honorar

Als Mandant legen Sie selbst den Umfang der Rechtsberatung fest und können zwischen verschiedenen Honorierungsmodellen wählen:

Nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
Wir vereinbaren die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben.

Nach Zeitaufwand:
Wir vereinbaren einen Vergütung nach Zeitaufwand. Auf diese Weise wird Ihnen nur der tatsächlich angefallene Aufwand in Rechnung gestellt. Sie erhalten eine zeitliche Aufstellung, die Sie überprüfen können.

Pauschalvergütung:
Wir verständigen uns bei Beginn eines Rechtsstreits auf eine Pauschale für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten, beispielsweise für den außergerichtlichen Forderungseinzug.

Beratungsvertrag:
Wir stehen Ihnen gegen eine monatliche Pauschale oder nach Stundenaufwand für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten jederzeit zur Verfügung, beispielsweise für Ihre spontanen rechtlichen Anfragen und die Ihres Hausverwalters, anwaltliche Mahnschreiben, Beantragung von Mahnbescheiden.

Erfolgshonorar:
Unter bestimmte Voraussetzungen ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars gemäß §4a RVG möglich. Wir informieren Sie gern.

Kosten, wenn Sie einen Notar in Anspruch nehmen:
Kosten, die für notarielle Tätigkeiten entstehen, hat der Gesetzgeber festgelegt. Sie sind nicht verhandelbar, d.h. Notarkosten sind/ sollten bei jedem Notar in Deutschland identisch sein. Vereinbarungen über die Höhe sind unwirksam (§125 GNotKG). Sie richten sich nach dem GNotKG; Ihnen etwa entstehende Gerichtskosten richten sich nach dem GNotKG bzw. dem GKG.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite der Notarkammer Berlin und der Senatsverwaltung für Justiz- und Verbraucherschutz.

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